baubegleitende Qualitätssicherungsmaßnahmen
Die baubegleitende Bauherrenberatung (z.B. bei Bauträgermaßnahmen) umfasst Beratungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen
- in bautechnischer Hinsicht (die eigentliche Sachverständigenaufgabe, auch im Planungszustand der Baumaßnahme)
- die Koordinierung von Sondersachverständigen
- laufende Baukontrollen mit Mängelprotokollierung und Überwachung der Mängelbeseitigunsmaßnahmen
- Rohbauabnahmen
- Abnahmen der Bauleistung nach Fertigstellung
- Abnahmen direkt vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (80% der Neubauschäden treten während der ersten 5 Jahre auf)
- Gutachtenerstellung im Schadensfall
Damit der Traum vom Umbau/Neubau nicht zum Albtraum wird....
Auszug aus einem Bautagebuch einer Bauträgermaßnahme aus 2008: "Als Glücksgriff erwies sich ein Gutachter aus Gelsenkirchen, Herr Markus Kabuth. Dieser war bei Bedarf zeitnah auf der Baustelle und verhinderte im Vorfeld, dass Fehler auftreten könnten. Sein Sachverstand und seine Art mit den Handwerkern zu kommunizieren wurde von allen Beteiligten positiv akzeptiert." und weiter "Uns hat die Anwesenheit des Sachverständigen erhebliche Sicherheit gegeben. Zumal Herr Kabuth solange bohrt bis wirklich detailliert festgelegt ist, wie die konkrete Lösung aussehen wird. Dabei verliert er aber nicht das Maß der Dinge und die Praktikabilität aus den Augen."