Einwirkungsmöglichkeiten im Bauablauf
Die Einwirkungsmöglichkeiten des ö.b.u.v. Bau-Sachverständigen im Bauablaufgeschehen sind vielfältig.Sie beginnen bei den ersten Planungsüberlegungen und Enden bei den Gewährleistungsabnahmen nach Fertigstellung der Baumaßnahme bzw. der späteren Mängelbearbeitung:
Die baubegleitende Bauherrenberatung (z.B. bei Bauträgermaßnahmen) umfasst Beratungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen
- in bautechnischer Hinsicht (die eigentliche Sachverständigenaufgabe, auch im Planungszustand der Baumaßnahme)
- die Koordinierung von Sondersachverständigen
- laufende Baukontrollen mit Mängelprotokollierung und Überwachung der Mängelbeseitigunsmaßnahmen
- Rohbauabnahmen
- Abnahmen der Bauleistung nach Fertigstellung
- Abnahmen direkt vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (80% der Neubauschäden treten während der ersten 5 Jahre auf)
- Gutachtenerstellung im Schadensfall
Im Streitfall fungiert er
- als Privatgutachter
- als Schiedsgutachter
- als vom Gericht beauftragter Sachverständiger zur Beweisaufnahme oder im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens