DIPL.-ING. M. KABUTH

von der Handwerkskammer Münster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk - vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS e.V.) geprüfter Sachverständiger für mikrobielle Schäden in und an Gebäuden und geprüfter Koordinator für Schimmelpilzsanierungen - unabhängige Beratung bei Problemen am Bau oder an Ihrer Immobilie z.B. bei Schimmelschäden, Rissbildungen, Feuchteschäden, Abdichtungsproblemen, Klinkerschäden, usw.

Baugutachten und gutachterliche Beratungen im Ruhrgebiet - Dipl.-Ing. M. Kabuth aus Gelsenkirchen  (Gutachter / Sachverständiger Bau)

baubegleitende Qualitätssicherung

Die baubegleitende Bauherrenberatung (z.B. bei Bauträgermaßnahmen) umfasst Beratungen und Qualitätssicherungsmaß-nahmen durch den Gutachter / Bausachverständigen
- in bautechnischer Hinsicht (die eigentliche Sachverständigenaufgabe, auch im Planungszustand der Baumaßnahme)
- die Koordinierung von Sondersachverständigen
- laufende Baukontrollen mit Mängelprotokollierung und Überwachung der Mängelbeseitigungsmaßnahmen
- Rohbauabnahmen
- Begleitung von Bauabnahmen der nach Fertigstellung
- Bauwerksprüfungen direkt vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (80% der Neubauschäden treten während der ersten 5 Jahre auf)
- Gutachtenerstellung im Schadensfall. 

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Experten auf einem bestimmten Sachgebiet, die durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurden. 
Zu den Aufgabengebieten des ö.b.u.v. SV gehört das Auftreten als Gerichtsgutachter, die Beurteilung von Bauschäden, das Erstellen von Gutachten und die Durchführung von baubegleitenden Qualitätskontrollen usw. Er hat sich in einem formalen Verfahren verschiedenen Prüfungen unterzogen und dabei besondere Sachkunde und persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität nachgewiesen. Der ö.b.u.v. SV wird immer dann eingeschaltet, wenn eine unabhängige fachliche Information benötigt oder ein Schaden beurteilt wird, wenn ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden muss

Referenzen

Auszug aus einem Bautagebuch einer Neubaumaßnahme: "Als Glücksgriff erwies sich ein Gutachter aus Gelsenkirchen, Herr Markus Kabuth. Dieser war bei Bedarf zeitnah auf der Baustelle und verhinderte im Vorfeld, dass Fehler auftreten könnten. Sein Sachverstand und seine Art mit den Handwerkern zu kommunizieren wurde von allen Beteiligten positiv akzeptiert." und weiter "Uns hat die Anwesenheit des Sachverständigen erhebliche Sicherheit gegeben. Zumal Herr Kabuth solange bohrt bis wirklich detailliert festgelegt ist, wie die konkrete Lösung aussehen wird. Dabei verliert er aber nicht das Maß der Dinge und die Praktikabilität aus den Augen."